Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Scheidel Marcus nachfolgend auch FOTOERFURT.DE oder SCOOP1.DE genannt.

1. Auftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Lieferung einer oder mehrerer Leistungen durch den Auftragnehmer.

2. Die gelieferten Leistungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

3. Probelieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert.

4.0. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vom Auftragnehmer gelieferten Leistungen an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Ideen- und Geschmacksmuster des Auftraggebers ausschließlich für den vereinbarten Auftrag zu verwenden und auch nicht weiter zu geben. Im Übrigen gelten hier die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

4.1. Alle Fotos auf der Homepage von SCOOP1.DE sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte bleiben den Urhebern vorbehalten. Die Fotos sind nur für private Zwecke und für den Eigenbedarf zu nutzen. Sie dürfen nicht vervielfältigt, reproduziert oder an Dritte weitergegeben bzw. diesen zugänglich gemacht werden. Fotos die für gewerbliche Zwecke bzw. Veröffentlichung in Medien (Zeitungen, Magazinen oder ähnliches), Internet oder zur Werbung genutzt werden sollen, unterliegen besonderen Honorarabrechnungen und können mit den Urhebern gesondert ausgehandelt werden.

4.2.   Ein Rückgaberecht besteht nicht, da alle Fotos erst nach Bestelleingang und auf Wunsch des Kunden angefertigt bzw. bearbeitet werden.

5. Wird der Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so hat der Auftrageber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlasses dem Auftraggeber zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich beruht.

6. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Er haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Reklamationen müssen innerhalb von acht Tagen schriftlich mitgeteilt werden, Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer bereits produzierten Leistung werden die Produktionskosten berechnet. Sind etwaige Mängel bei den gelieferten Leistungen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst bei der Produktion der gelieferten Leistungen durch den Auftraggeber (z.B. Druckvorgang) deutlich, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche. Bei Änderungen der Preisliste treten mangels anderer Vereinbarungen die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

8. Bei Nichterfüllung im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.

Zahlungsbedingungen:
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, spätestens aber acht Tage nach Lieferung der Leistung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb einer Frist von acht Tagen zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorrauszahlung vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen erhoben, die zwei v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz liegen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftragsabschlusses das Liefern weiterer Leistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorrauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Erfüllungsort ist Sitz des Auftragnehmers. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Soweit Ansprüche des Auftragnehmers nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers auch bei Nichtkaufleuten zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.